Unter Baurecht werden das öffentliche Bauverwaltungsrecht, einschließlich der prozessualen Besonderheiten und das private Baurecht insbesondere mit dem nun ganz neu im BGB geregelten Baurecht für Verbraucher und hier besonders dem Bauträgerrecht gefasst .
Das Baurecht beantwortet alle Fragen die im Zusammenhang mit der Errichtung und Erhaltung und Nutzung von Immobilien zu beantworten sind.