Rechtsberatung im Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum bietet Vermögensaufbau den man sofort nutzen kann. Das Wohnungseigentumsrecht hat sich als ein außerordentlich erfolgreiches Instrument gezeigt viele Menschen, besonders in den immer engeren Städten eine sichere Basis zu geben. Damit verbunden sind aber eine ganze an Fragen und Problemen, die nun plötzlich in einer Gruppe gelöste werden müssen. Wir begleiten Sie und Ihre Immobilie von Beginn an und sorgen so dafür, dass die Freude an der eigenen Immobilie bleibt.

Unsere Schwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht

Beratung von Anfang an

Schon bei der Entstehung einer WEG sind so viele Aspekte zu berücksichtigen, die sich Rahmen der laufenden Verwaltung als wichtig darstellen, das diese Phase im „Leben eine Immobilie“ deutlich mehr Sorgfalt und Gestaltung verdient als dies in der notariellen Praxis heute noch geschieht. Die Erfahrung aus der Aufteilung von ca. 16.000 Wohneinheiten und über 25. Jahre in der Rechtsberatung und Verwaltung sollte nicht erst genutzt werden, wenn gerichtliche Verfahren anstehen.

Wohnungseigentumsrecht ist unsere Kernkompetenz.

WEG komplett

Jede Frage und jedes im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohnungseigentum auftretende Problem ist bei uns in guten Händen. Insbesondere die Nähe zur täglichen Verwaltungspraxis führt dazu, dass wir Lösungen schon erarbeiten wenn  ein konkreter Fall noch gar nicht vorliegt. Es ist uns dabei wichtig, dass unsere Kunden die zum Teil wirklich schwierigen Fragestellungen und die Folgen für die tägliche Verwaltung nachvollziehen können. Hierbei kommt mir die langjährige Erfahrung als Fortbildungsreferent, u.A. bei der Akademie der Architektenkammer NRW zugute.

Prozessführung

Wenn es dann nicht mehr zu vermeiden ist und Beschlüsse angefochten, oder vor Gericht verteidigt werden müssen sorgen wir für eine erfolgreiche Prozessführung. Sei es die Beitreibung rückständiger Zahlungen, die Vertretung der Gemeinschaft gegenüber dem Bauträger, der Rückbau rechtswidriger baulicher Veränderungen, oder die Abwahl der Verwaltung. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Seminare und Gruppenberatungen

Wenn Sie nicht gleich einen neuen Verwalter suchen, wenn Sie konkrete oder allgemeine Fragen zum Wohnungseigentumsrecht haben, dann bieten wir für jede Gelegenheit Fortbildungs- oder Beratungsseminare an. Sie können die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter verbinden mit der Lösung konkreter in Ihrem Betrieb, oder Ihrer Gemeinschaft auftretenden Fragen. Verwalter können uns zu Eigentümerversammlungen hinzuziehen um die Fragen der Eigentümer unmittelbar beantworten zu lassen und dadurch schneller zu sachgerechten Beschlussfassungen zu kommen.

Aufteilungsservice

Nutzen Sie als Bauträger oder Eigentümer der seine Bestandsimmobilie in Wohnungseigentum umwandeln möchte unsere Kompetenzen in diesem Bereich. Wir erledigen sämtliche Formalitäten, zum Teil unter Hinzuziehung unserer Businesspartner.

Bei uns gibt es keine Aufteilung von der Stange sondern eine jeweils auf die Besonderheiten des Objekts zugeschnittene Aufteilung. Der dadurch, besonders für den Vertrieb und Verwaltung zu erzielende Mehrwert, Einsparungen sowie die Aktivierung versteckter Werte rechtfertigt unser Honorar allemal.

Wussten Sie, dass eine Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung gar nicht notariell beurkundet werden muss. Eine bloße Unterschriftsbeglaubigung reicht dazu aus. Die Kostenersparnis kann schnell mehrere Tausend Euro betragen und schneller geht es auch noch.

WEG-Verwaltung

Die ordnungsgemäße Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft sollte nur von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Zwar hat der Gesetzgeber jetzt eine besondere Fortbildungspflicht eingeführt doch bleibt es dabei, das jedermann sich als WEG-Verwalter versuchen kann. Die Praxis zeigt, dass das meistens nichts wird. Eine schlechte Verwaltung verursacht häufig höhere Kosten als die regelmäßige Instandhaltung erfordert. Lassen Sie an Ihre Immobilie doch besser gleich Profis. Sie sparen sich, auch viel unnötige Kosten und vor allem Streit und Ärger die eine Eigentümergemeinschaft dauerhaft zerstören können.

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